Spenden

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Einzelspende

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Beitrag an den Rechtshilfefonds der Beratungsstelle

Damit helfen Sie mittellosen Personen, die aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage die Kosten für die bei der Beratungsstelle in Anspruch genommenen Leistungen nicht oder nur teilweise aus eigenen Mitteln bezahlen können.

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Finanzielle Zuwendungen an den Förderverein sind im Kanton Schaffhausen steuerabzugsfähig.

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